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Website Wirtschaftssanktionen & Zertifizierung der Einhaltung der Exportkontrolle

Zuletzt aktualisiert: 10. Dezember 2019

Als US-amerikanisches Unternehmen müssen KnowBe4, Inc. und seine US-amerikanischen, aber auch und US-amerikanischen Tochtergesellschaften (zusammen: "KnowBe4") verschiedene Wirtschaftssanktionsprogramme und Exportkontrollbestimmungen einhalten, die von den Vereinigten Staaten und anderen Ländern, in denen es Geschäfte betreibt, verwaltet werden. Diese Gesetze verbieten KnowBe4 die Teilnahme an bestimmten Transaktionen, an denen sog. restriktierte Länder und/ oder Parteien beteiligt sind, unabhängig davon, ob die Transaktion direkt oder indirekt über Dritte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kunden von KnowBe4, an KnowBe4 verbundene Unternehmen oder Geschäftspartner von Dritten) verläuft.

Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen bestätigen Sie im Namen Ihrer Gesellschaft, dass die Produkte, Dienstleistungen, Technologie oder technischen Daten von KnowBe4 nicht an folgende Parteien bereitgestellt, verkauft, verschickt oder anderweitig übertragen werden:

  • Parteien, gegen die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Boykotte, Embargos, Sanktionen oder andere ähnliche Maßnahmen verhängt hat;
  • Parteien, die auf der konsolidierten Sanktionsliste der Europäischen Union aufgeführt sind und/oder auf der Liste der konsolidierten Finanzsanktionsziele des Vereinigten Königreichs;
  • Parteien, die auf der vom US-Handelsministerium verwalteten ‘Denied Parties List’, ‘Entity List’ und/oder ‘Unverified List’ erscheinen;
  • Parteien, die auf den vom Office of Foreign Assets Control ("OFAC") des US-Finanzministeriums und/oder den US-Außenministerium verwalteten Sanktionslisten aufgeführt sind; oder
  • Parteien ansässig in Ländern oder Regionen, die US-Embargos oder -Sanktionen unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien und die Krim-Region; und
  • Parteien, die sich zumindest 50 Prozent im Besitz oder unter der Kontrolle von Drittparteien befinden, die selber Sanktionsprogrammen unterliegen oder die (selber oder als Gesamtes) vom OFAC verwaltet werden,.

Sie bestätigen ferner, dass weder Sie, die Gesellschaft, welche Sie vertreten, noch eine Ihrer Konzerngesellschaften den oben genannten Handelsbeschränkungen unterliegen oder unter der Kontrolle oder dem Eigentum von Parteien stehen, die diesen Beschränkungen unterliegen.